Infos vom MSW NRW (26.01.2022)

Die „Omikron-Welle“ hat das Land Nordrhein-Westfalen und damit auch
unsere Schulen erreicht. Die landesweit hohen Inzidenzzahlen sowie hohe
Positivraten bei den Lolli-Testungen (aktuell > 20 Prozent
Pool-Positivrate) spiegeln dies wider.

Aufgrund des deutschlandweiten und stetig ansteigenden
Infektionsgeschehens und angesichts begrenzter Testkapazitäten in den
Laboren wurde am gestrigen Tag auf Ebene der Regierungschefinnen und
-chefs der Länder zusammen mit dem Bundeskanzler eine Priorisierung von
PCR-Testungen und eine Konzentration von PCR-Tests vor allem auf
vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln,
beschlossen, die eine Gewährleistung ausreichender Testkapazitäten
für diese Personengruppen vorsieht.

Im Hinblick auf die Priorisierungsentscheidung ist somit eine
kurzfristige Anpassung des Lolli-Testregimes erforderlich, da dies
erhebliche Testkapazitäten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie
Einzeltestungen) pro Woche bindet.

Anpassungen des optimierten Lolli-Testsystems (Strategie 2.0)

Es bleibt weiterhin das oberste Ziel, auch unter diesen schwierigen
Bedingungen gerade unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler im
Präsenzunterricht zu halten – und gleichzeitig bestmöglichen
Infektionsschutz zu gewährleisten. Aufgrund begrenzter
PCR-Test-Kapazitäten muss die Landesregierung in der „Omikron“-Welle
nun Anpassungen dieses Verfahrens vornehmen, kurzfristig aufgrund der
Problemanzeige der Labore, aber auch perspektivisch, um die
PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen freizugeben. Um dies in
der momentanen Hochinzidenzphase zu schaffen und gleichzeitig der sehr
hohen Auslastung der Labore Rechnung zu tragen, werden kurzfristig
folgende Anpassungen im Lolli-PCR-Testregime vorgenommen:

1. Förderschulen

        * Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt,
bleibt das am 10. Januar 2022 eingeführte optimierte Lolli-Testsystem
in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell
höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese
Testmethode für diese Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der
Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

2. Grund- und Primusschulen:

        * Für alle Grund- und Primusschulen werden die Pooltestungen im
aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres (Gruppe 1: Mo/Mi, Gruppe 2:
Di/Do) beibehalten. Die Labore stellen eine Ergebnisübermittlung der
Poolproben bis 20:30 Uhr an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
der Schulen sicher. Diese informieren im Falle eines positiven
Poolergebnisses die Erziehungsberechtigten.
        * Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den
Grundschulen wird verändert. Es ist keine Abgabe von
PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
        * Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie
gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller
Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
        * Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so
lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus
nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste
negative Pooltestergebnis vorliegt. Hierzu verfügen die Schulen bereits
jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten.
Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im
Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen.
Sofern ein aus anderen Gründen durchgeführter PCR-Tests mit negativem
Ergebnis vorliegt, ist dieser ebenfalls ausreichend.
        * Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis
werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber
auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines
Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.
        * Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die
vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis oder ein
anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen können
bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis
durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.
        * Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die
Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule
begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der
Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines
positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine
Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13
Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.
        * Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete
Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst
nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen
Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt
ebenfalls außerhalb des Schulsystems.

  3. Übergangsregelung für Lolli-Testungen:

        * Für alle Schülerinnen und Schüler, die am 24. und 25. Januar 2022
im Lolli-Testsystem getestet wurden und einem positiven Pool angehören,
wird keine Poolauflösung durch PCR-Test mehr erfolgen.
        * Diese Schülerinnen und Schüler führen am Mittwoch, den 26. Januar
vor Unterrichtsbeginn in der Schule einen Antigenschnelltest durch und
nehmen bei negativem Schnelltestergebnis wie gewohnt am
Präsenzunterricht teil. Alle Gruppen, für die am Mittwoch eine
Pooltestung vorgesehen ist, nehmen an dieser zusätzlich wie gewohnt
teil.
        * Für die Schülerinnen und Schüler mit positivem
Antigenschnelltestergebnis gilt die oben beschriebene Pflicht zur
häuslichen Isolation sowie Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems.

4. Vorgehen bei positivem Antigenschnelltest in der Schule:

Schülerinnen und Schüler mit einem positiven
Antigenschnelltest-Ergebnis müssen in der Schule umgehend von den
übrigen Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse isoliert und
beaufsichtigt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten dieser jungen
Schülerinnen und Schüler werden über ein positives
Antigenschnelltest-Ergebnis ihrer Kinder informiert und aufgefordert,
ihre Kinder unmittelbar von der Schule abzuholen. Gemäß
Coronabetreuungsverordnung ist auch das Gesundheitsamt zu informieren.

5. Nachbestellung von Antigenschnelltests:

Antigenschnelltests wurden in ausreichendem Maße – auch für die am
Lolli-Testverfahren teilnehmenden Schulen – beschafft. Bitte stellen Sie
eine Versorgung Ihrer Schule dahingehend sicher, dass der ohnehin
vorzuhaltende Vorrat von 3 Antigenschnelltests pro Schülerin und
Schüler und aller Beschäftigten Ihrer Schule auf insgesamt 6 Tests
erhöht wird.

Bestellungen erfolgen über das Ihnen bekannte Bestellportal
http://www.cosmo.nrw.de/. Die maximalen Bestellmengen wurden dahingehend
angepasst, dass Sie einen Vorrat für insgesamt 6 Testungen anlegen
können. Die Auslieferung erfolgt innerhalb von ca. 4 Werktagen nach
Bestellung. Hinweise zum Bestellsystem finden Sie unter:
https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/untstat/wiki/index.php?title=Bestellverfahren_f%C3%BCr_Corona-Schnelltests.

Schulen, die für die laufende Kalenderwoche 04 bereits bestellt haben,
können in dieser Woche einmalig eine zusätzliche Bestellung aufgeben.
Bitte beachten Sie: Diese Änderung ist nur in der Kalenderwoche 04
wirksam.

Die erforderlichen Änderungen in der
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung sowie in der
Coronabetreuungsverordnung werden kurzfristig veranlasst.

Mir ist bewusst, dass die aktuelle Situation und die nötigen
Anpassungen Ihren Schulalltag besonders belasten. Auch weiß ich um das
ungute Gefühl, Kinder eines positiven Poolergebnisses am nächsten
Morgen zunächst einmal in der Klasse mit einem Antigenschnelltest nach
zu testen. Dennoch sorgt diese Methode schnell und pragmatisch für
Sicherheit an den Schulen und einen kontinuierlichen Präsenzunterricht
für unsere Kinder. Auch Eltern stehen vor neuen Herausforderungen im
Alltag, denn sie müssen sich darauf einstellen, dass Kinder, die
positiv mit einem Antigenschnelltest getestet werden, umgehend in der
häuslichen Umgebung isoliert werden müssen. Wir bitten die Eltern, bei
einem positiven Poolergebnis – wenn möglich – einen Bürgertest bei
ihrem Kind vor dem Schulbesuch durchführen zu lassen, um somit
Sicherheit für das eigene Kind, aber auch für die Schulgemeinde,
herzustellen. Zugleich bitten wir die Eltern, an dem Tag, an dem der
Antigenschnelltest durchgeführt wird, eine mögliche Abholung des
Kindes in den frühen Morgenstunden sicherzustellen. Ich bin überzeugt,
dass wir durch die beschriebenen Maßnahmen die bestehenden
Laborkapazitäten für das altersgerechte und sensitive
Lolli-Testverfahren – trotz steigender Infektionszahlen – weiterhin
aufrechterhalten und die Poolpositivrate senken können. Gleichzeitig
bin ich sicher, dass es uns – Dank des enormen Einsatzes aller
Beteiligten – auch in diesen schwierigen Zeiten der Pandemie gelingen
wird, allen Schülerinnen und Schülern der Grundschulen sowie der
Förderschulen eine sichere Teilnahme am Präsenzunterricht ermöglichen
zu können.