Infos vom MSW NRW (07.01.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuallererst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit
für das neue Jahr 2021. Ich hoffe, dass Sie ein besinnliches
Weihnachtsfest und schöne Tage rund um den Jahreswechsel verbringen
konnten.

Wie mit meiner letzten SchulMail zugesagt, möchte ich Ihnen heute nach
den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
mit der Bundeskanzlerin sowie nach den gestrigen Beratungen und
Entscheidungen im Landeskabinett zum weiteren Schulbetrieb in
Nordrhein-Westfalen wichtige Informationen für Ihre Arbeit vor Ort geben
und dabei mit einigen grundlegenden Anmerkungen zur aktuellen Situation
beginnen:

Für viele Familien stellen die Schulen eine unerlässliche Unterstützung
für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder dar. Und
insbesondere für jüngere Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die zu
Hause nur eingeschränkt begleitet, gefördert und gefordert werden
können, leisten die Schulen mit ihren verlässlichen Strukturen einen
unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Erziehung. Staat und
Gesellschaft stehen daher in der Verantwortung, für alle Schülerinnen
und Schüler Bildungschancen zu sichern, erfolgreiche Bildungsbiographien
mit Abschlüssen zu ermöglichen und soziale Teilhabe zu gewährleisten.
Die unbestrittene beste Möglichkeit, diesem pädagogischen Anspruch und
dieser Verantwortung gerecht zu werden, stellt der Präsenzunterricht für
alle Schülerinnen und Schüler dar. Trotz des großen Engagements der
Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals in den Schulen sowie
der inzwischen vielfach positiven Entwicklungen beim Distanzunterricht
soll und kann dieser den Präsenzunterricht nicht vollumfänglich
ersetzen. Die Schule ist und bleibt der beste Lernort für unsere
Schülerinnen und Schüler. Dies gilt insbesondere auch für die Kinder an
den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen, für die
aufgrund ihres Alters ein Distanzunterricht eine besonders große
Herausforderung darstellt. Das Ziel der Landesregierung ist daher in
Abwägung mit den wichtigen Fragen des Gesundheitsschutzes eine möglichst
schnelle Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen.
Allerdings: Auch zu Beginn des Jahres 2021 wirken sich die
Corona-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen
weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unseren Schulen aus. Für die
gesamte Gesellschaft und deren unterschiedliche Lebensbereiche muss es
in den nächsten Wochen und Monaten das Ziel sein, parallel zu den
begonnenen Impfungen das Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass
insbesondere die Risikogruppen geschützt und das Gesundheitssystem nicht
überlastet wird. Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit
äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die
Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen
zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den
Präsenzunterricht an unseren Schulen.

Bereits am 21. Dezember 2020 hatte ich Sie in einer SchulMail über
mögliche Szenarien für einen eingeschränkten Schulbetrieb in
Nordrhein-Westfalen nach dem 10. Januar 2021 informiert und umfangreiche
Informationen zukommen lassen, um eine möglichst frühzeitige
Vorbereitung auf den Schulbeginn im neuen Jahr zu ermöglichen. Auf die
dort übermittelten Informationen möchte ich an dieser Stelle nochmals
hinweisen.

Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar
2021:

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort
gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der
Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland
Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten.
Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte
dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende
Regelungen:

.       Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021
ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem
Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021,
grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an
den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage
möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021
stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage
entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt
den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung
der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG
(DistanzunterrichtVO): Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird
noch einmal auf die Ihnen bereits durch die letzte SchulMail bekannte
Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen.

.       Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur
Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle
Abschlussklassen. Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des
Berufskollegs können allerdings bei besonderem pädagogischem Bedarf
ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften
der Corona-BetrVO im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult
werden. Die Entscheidung hierüber legt die Schulleitung unter Angabe der
Begründung der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vor.

.       Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu
betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die
damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in
wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt
werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage
pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des
Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule
gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in
geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler
weitergeben.

.       Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021,
ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der
Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause
betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach
Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das
Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich
im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw.
Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines
Betreuungsvertrages statt.

.       Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer
Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen
Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen
Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in
der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler
nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am
Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht
kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber
gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des
Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern
entschieden.

.       Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens,
der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten
Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss
diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen
sichergestellt werden (dies entspricht der SchulMail vom 21. Dezember
2020). Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der
Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen
Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.

.       Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum
31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der
Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die
Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen
hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende
Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2
sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den
Abschlussklassen des Berufskollegs; hier können die nach APO-GOSt
erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch
nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der
Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.

Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr
angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage
erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen
Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu,
den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und
zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.

Ergänzende Informationen zur Unterstützung der Lehrkräfte:

Wie auch in den vergangenen Monaten der Pandemie hat die Landesregierung
umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte und des weiteren
pädagogischen Personals ergriffen. Hierzu zählt z.B. die Bereitstellung
umfangreicher Landesmittel für digitale Endgeräte; Informationen zu den
Unterstützungsmaßnahmen können der Internetseite des Ministeriums für
Schule und Bildung entnommen werden. Auf zwei weitere Aspekte möchte ich
darüber hinaus an dieser Stelle jedoch nochmals gesondert hinweisen:

.       Unterstützung der Lehrkräfte durch Maskenlieferung:

Wie bereits in der SchulMail vom 21. Dezember 2020 angekündigt, stellt
die Landesregierung die notwendigen Mittel bereit, um alle Lehrkräfte
und selbstverständlich auch das weitere Landespersonal an Schulen für
die Zeit bis zu den Osterferien mit den sogenannten FFP-2-Masken
auszustatten. Hierbei sollen die genannten Personen pro Präsenztag mit
zwei FFP-2 Masken ausgestattet werden. Die Verteilung wird, wie bereits
mitgeteilt, über die Schulträger bewirkt, die sich dankenswerter Weise
in den Dienst der Sache gestellt haben; in den anderen Fällen wird die
Bezirksregierung tätig.

.       Unterstützung der Lehrkräfte durch Testangebote:

Alle an den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätigen Personen
können sich in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum letzten Schultag
vor den Osterferien bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei
gewählten Termin testen lassen. In der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum
31. Januar 2021 kann dieses Testangebot nur von Personen in Anspruch
genommen werden, die in dieser Zeit tatsächlich einen Präsenzdienst in
den Schulen leisten. Die Kosten hierfür übernimmt das Land. Die Testung
soll außerhalb der Zeiten eigener Unterrichtsverpflichtung oder der
eigenen Arbeitszeit an der Schule stattfinden. Die Schulleitungen werden
gebeten, das Testangebot in ihrer Schule bekannt zu machen und stellen
für Beschäftigte, die das Angebot nutzen wollen, eine entsprechende
Bescheinigung aus. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den
angefügten Anlagen.

Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021:

Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich bitten, diese nunmehr zunächst
für die Zeit bis einschließlich dem 31. Januar 2021 gültigen Vorgaben im
Interesse aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzusetzen. Von
Seiten der Schulaufsicht werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um
Sie auch bei den nun anstehenden Herausforderungen der kommenden Wochen
und Monate umfangreich und intensiv zu unterstützen.

Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere
Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie
über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden
Konsequenzen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter