Informationen ab dem 1.09.20 vom MSW zur Maskenpflicht in den Schulen

Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)

Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum
Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr
vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze
einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen
keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand
von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass
Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während
oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.

Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf
verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu
tragen.

In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet
werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt
nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum.