Infos zum neuen Schuljahr

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

am 12.August beginnt das neue Schuljahr und es gelten weiter besondere Regeln. Diese sollen, so das Ministerium, einen an das Infektionsgeschehen angepassten Schulbetrieb ermöglichen und so das Recht der Kinder und jungen Menschen auf Bildung und Erziehung sichern. Ein Überblick: 

Maskenpflicht An allen weiterführenden Schulen müssen die Schüler nach den Ferien einen Mund-Nasen-Schutz tragen – und zwar sowohl im Schulgebäude als auch im Unterricht. Auch die Lehrkräfte sind im Schulgebäude dazu verpflichtet, eine Maske zu tragen, im Unterricht können sie diese abnehmen, wenn der empfohlene Sicherheitsabstand von anderthalb Metern eingehalten werden kann. Eine Ausnahme bilden die Grundschulen: Dort dürfen die Schüler im Unterricht auf die Maske verzichten, wenn sie an festen Plätzen sitzen. Ansonsten besteht Maskenpflicht. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Masken mit.

Grundsätzlich gilt, dass die Eltern selbst dafür verantwortlich sind, eine Maske zu beschaffen. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Masken mit. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht droht laut Ministerium sogar der Schulverweis. Die Regelung gilt zunächst bis Ende August.

Benotung Neue Regeln gelten auch für den Distanzunterricht. So ist dieser seit dem 1. August dem Präsenzunterricht unter anderem im Hinblick auf die wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schüler gleichgestellt. Das bedeutet zum Beispiel, dass künftig auch die Leistungen aus dem Distanzunterricht bewertet werden, auch wenn Klassenarbeiten in der Regel im Präsenzunterricht stattfinden sollen. Das gilt bis zum Ende des Schuljahrs.

Ausstattung Lehrkräfte an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen sollen vom Land und von den Schulträgern mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Zudem können die Schulträger Geräte für bedürftige Schüler bereitstellen, dafür sollen Mittel aus dem Digitalpakt Schule verwendet werden.

Anwesenheitspflicht Grundsätzlich gilt für alle Schüler die Pflicht, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Bei einer relevanten Vorerkrankung entscheiden die Eltern, ob dies für ihr Kind zumutbar ist. Die Rücksprache mit einem Arzt wird empfohlen, schreibt das Schulministerium. Die Teilnahme am Distanzunterricht ist in einem solchen Fall verpflichtend, ebenso das Ablegen von Prüfungen. Zum Schutz von erkrankten Angehörigen kann das Fernbleiben vom Unterricht nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Es besteht Attestpflicht.

Bitte halten Sie bei den relevanten Vorerkrankungen bzgl. der Anwesenheitspflicht immer Rücksprache mit der Schulleitung.

Prüfungen Die Zentralen Prüfungen der Klasse 10 werden 2021 um jeweils knapp zwei Wochen verschoben. Die neuen Termine werden den Schulen zum Beginn des Schuljahrs mitgeteilt.

Sportunterricht Auch das Fach Sport soll nach den Vorstellungen des Ministeriums möglichst wieder in vollem Umfang wiederaufgenommen werden. Allerdings soll der Unterricht nach Möglichkeit bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Dabei muss vermehrt auf Abstands- und Hygieneregeln geachtet werden. Schwimmunterricht und auch die Nutzung der Sporthallen sind aber wieder erlaubt, wenn die Schutzmaßnahmen eingehalten werden können. Kontaktsport ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Zudem müssen sich die Schüler nach dem Sport die Hände waschen oder desinfizieren und die Schulen müssen dafür sorgen, dass sich möglichst wenige Schüler gleichzeitig in einer Umkleide befinden.

Musikunterricht Gemeinsames Singen in Klassenräumen ist bis zu den Herbstferien weiterhin nicht erlaubt. Beim Singen außerhalb geschlossener Räume muss die Schule sicherstellen, dass etwa vergrößerte Mindestabstände eingehalten werden können.

Gruppen Um bei einer Corona-Infektion Kontakte nachzuvollziehen und Infektionsketten unterbrechen zu können, soll der Unterricht in festen Gruppen stattfinden – also etwa in Klassen, Kursen oder festen Lerngruppen. Jahrgangsübergreifende Gruppen sind außer bei ohnehin so zusammengesetzten Klassen, Gruppen für den Ganztag oder andere Betreuungsangebote sowie Schulsportgemeinschaften nicht möglich. Klassenübergreifende Gruppen dürfen aber gebildet werden, etwa für den Religionsunterricht oder die Wahlpflichtfächer. In den Klassenräumen muss eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden.

Betreuungsangebote Die Ganztagsbetreuung soll wieder stattfinden – im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes. Bitte halten Sie Rücksprache mit der Tagesgruppe/sozialen Gruppe.