Kategorie-Archiv: Aktuelles

Aktuelle Beiträge

Und plötzlich ist Winter…

Hui, das ging aber schnell. Schüler*innen kommen mit Winterjacken zur Schule und auch einige Lehrkräfte wurden bereits mit warmen Wollmützen und Schals während der Pausen gesichtet. Die ersten Flocken sind gefallen und die erste Pause wurde wegen fliegender Schneebälle nach drinnen verlegt. Auch unser Baum in der Mensa ist nun winterlich gekleidet. Schaut mal hier:

Infos vom MSW NRW (01.12.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer
Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals hat für
die Landesregierung höchste Priorität. Wir beobachten die Entwicklung
des Infektionsgeschehens daher sehr genau und überprüfen
kontinuierlich, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene-
und Infektionsschutzes an den Schulen angemessen und wirksam sind.

Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von
Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell
jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen
Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund.
Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es
dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu
sichern.

Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller
Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die
Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben
zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein
unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht
außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen
Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen
also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche,
womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte
Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen
Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den
Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und
Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte
im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern
ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass nach den uns
vorliegenden Rückmeldungen und Zahlen das Infektionsgeschehen auch den
Schulbetrieb nicht unberührt lässt. Insgesamt gesehen sind die Schulen
in Nordrhein-Westfalen aber keine Infektionstreiber. Bezogen auf alle
Schulen im Lande können wir aufgrund der getroffenen
Vorsichtsmaßnahmen von einer sehr kontrollierten Lage sprechen.

Im Übrigen möchte ich, da uns derzeit wieder unterschiedliche
Nachfragen von Schulen, Lehrer- und Elternverbänden erreichen, einige
Hinweise zum aktuellen Schulbetrieb in der Pandemie hier noch einmal
aufgreifen:

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und
Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig
an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16
Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine
Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und
Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die
Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2
Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen
Nachweis über die Immunisierung benötigen.

Elternsprechtage

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO dürfen nur immunisierte oder
getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden
teilnehmen. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten,
wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden
Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen
Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test
höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO).

Außerdem sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO innerhalb von
Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2
Masken zu tragen.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind für die Situation der
Elternsprechtage derzeit nicht vorgesehen, abgesehen von der allgemeinen
Ausnahme von der Maskenpflicht für Personen, die aus medizinischen
Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen
Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf
Verlangen vorzulegen ist (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 CoronaBetrVO).

Tage der offenen Tür

Für eine solche Nutzung der Schulgebäude gelten die vorgenannten
Ausführungen zu Elternsprechtagen: Zutritt nur für immunisierte und
getestete Personen und Maskenpflicht im Schulgebäude. Auf dem
Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt grundsätzlich keine
Maskenpflicht. Es wird aber empfohlen, auch hier freiwillig eine Maske
zu tragen und wo immer möglich auf Abstand zu achten.

Schulmitwirkungsgremien

Auch hier gilt: Eltern dürfen die Schulen nur dann betreten, wenn sie
immunisiert oder getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei
sich führen (siehe dazu die Ausführungen zu Elternsprechtagen).
Außerdem gilt im ganzen Schulgebäude die Maskenpflicht. In den
Sitzungen muss die Maske am Sitzplatz getragen werden, sofern ein
Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten
werden kann.

Schulschwimmen

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von
Schwimmbädern die 3G-Regelung (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
CoronaSchVO), so dass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können.
Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten dabei als getestet und
benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung (s.o.).

Qualitätsanalyse: aktuelle Ergänzung zu den Regelungen im Schuljahr
2021/22 (Erlass vom 22. Juni 2021)

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation werden unterbrochene
QA-Prozesse im aktuellen Schuljahr nicht – wie ursprünglich geplant
(vgl. Erlass vom 22. Juni 2021) – ab Januar 2022 fortgesetzt, sondern in
das Schuljahr 2022/2023 verschoben.

Schulen, die gleichwohl eine Fortsetzung im aktuellen Schuljahr
wünschen, erhalten diese Möglichkeit, sofern die pandemische Situation
dies vor Ort zulässt. Diese Schulen wenden sich bitte an das für sie
zuständige Dezernat 4Q.

Ein entsprechender Erlass an die Bezirksregierungen wird im Ministerium
für Schule und Bildung vorbereitet.

Zum Abschluss möchte ich einmal mehr meinen Dank und Respekt für Ihre
Arbeit in dieser Corona-Pandemie ausdrücken. Schulen offen zu halten
und dadurch Kindern und Jugendlichen nicht nur Bildung, sondern auch
einen sicheren Ort des Miteinanders zu bieten, ist in diesen Zeiten eine
große Herausforderung.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Halloween – eine Geschichte

Halloween Ein Märchen, erzählt von Kindern der Wilhelm-Busch-Schule Hagen Mama und Papa gehen auf eine spannende Halloween-Party. Oma soll auf die vier Kinder aufpassen. Gut, zunächst dürfen die Kids noch mit ihren Verkleidungen um die Häuser ziehen. Aber spätestens um 8 Uhr abends sollten sie wieder Zuhause sein. Doch Oma schläft sowieso vorher vor dem Fernseher ein. So kommen die vier Kinder, verkleidet als Teufel, Vampir, Skelett und Werwolf doch noch zu ihrem Abenteuer. Sie klingeln zunächst bei den Nachbarn, doch dann entdecken sie eine verlassene Ruine und einen alten Friedhof. Dort machen sie erstaunliche Entdeckungen… Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse der Wilhelm-Busch-Schule Hagen inszenieren im Rahmen ihres Musikunterrichts diese spannende Geschichte. Videotricks wie die Arbeit mit Green Screen und Schwarzlicht kommen dabei zum Einsatz. Während der Produktion lernen die Kinder eine Menge über Musik und Musikinstrumente denn – wie sie durch die besuchten Geister erfahren – gibt es tatsächlich ein Leben nach dem Tod. Menschen verwandeln sich nach ihrem irdischen Leben einfach in Musik.

Infos vom MSW NRW und der Stadt Hagen (28.10.21)

Alle Infos zur Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz hat das MSW NRW auf folgender Seite veröffentlicht:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-schritt-fuer-schritt-mehr-normalitaet-fuer-unsere

Zusatz der Stadt Hagen zur Quarantäne-Regelung:

Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt ergeben sich ohne Maskenpflicht
die in der Schulmail genannten Quarantänefolgen, konkret bedeutet dies,
dass zusätzlich zu der 14-tägigen Quarantäne des infizierten Kindes die
Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Sitznachbarn des Kindes,
rechts, links, vorne und hinten sind, ebenfalls für 10 Tage in
Quarantäne geschickt werden müssen. Es ist also bei den aktuell hohen
Infektionszahlen leider davon auszugehen, dass die Anzahl der
ausgesprochenen Quarantänefälle in den Schulen wieder deutlich ansteigen
wird.

Die Anordnung der Quarantäne für die Sitznachbarn kann durch
konsequentes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes  verhindert werden.
Die Schulmail weist explizit darauf hin, dass das Tragen von Masken auf
freiwilliger Basis weiterhin zulässig ist. Vor dem Hintergrund, dass es
durch das Tragen der Masken möglich erscheint, einer Quarantäne zu
entgehen, appelliere ich gemeinsam mit dem Gesundheitsamt dafür,
Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern das Tragen der Masken auf
freiwilliger Basis dringend zu raten.

Noch folgende Erläuterungen zur Vermeidung der Quarantäne geben:

1. Keine Quarantäne für vollständig Geimpfte
2. Sender und Empfänger der Viren tragen bei guter Lüftung und
Handhygiene beide mindestens MNS – keine Quarantäne (für den Infizierten
natürlich schon!).
3. Der Empfänger trägt FFP2-Maske, wenn der Sender es vorzieht, von
seinem Recht, keine Maske mehr tragen zu müssen, Gebrauch macht – keine
Quarantäne.

Sprich, wenn die Gemeinschaft solidarisch MNS trägt, muss zur Vermeidung
einer Quarantäne letztlich keiner die unangenehmere FFP2-Maske tragen,
auch wenn diese natürlich individuell besser schützt. Sobald jemand
keine Maske trägt, ist man im Fall einer Infektion des
Nicht-Maske-Tragenden selber nur durch das Tragen einer FFP2-Maske vor
einer Quarantäne geschützt.


Schöne Sommerferien!

Mensch, was geht da für ein verrücktes Schuljahr zu Ende: Masken, Wechselunterricht, Abstand, Lockdown 1, Distanzunterricht, Lockdown 2, Lolli-Tests. Es war nicht nur für euch Schüler*innen ein herausforderndes Schuljahr. Auch wir Lehrer und Intis haben uns des Öfteren gekniffen, um zu überprüfen, ob das vielleicht alles nur ein böser Traum ist.

Am Ende bleibt aber festzuhalten: Wir haben die Schule, den Unterricht und die Gemeinschaft viel mehr zu schätzen gelernt! Wir freuen uns alle riesig auf die Sommerferien – genießt die Sonne, das Schwimmbad, den Urlaub und gaaaaaanz viel Eis. Wir sehen uns am 18. August wieder!

Und hier noch ein paar Eindrücke der letzten Schultage:

Unsere 10er verlassen uns!

Wir haben unsere 10er und Abschlussschüle*innen verabschiedet. Das Infektionsgeschehen hat doch eine kleine Entlassfeier zugelassen. Unsere Küchenfee Frau Dettweiler hat passend dazu ein nettes Buffet gezaubert. Wir wünschen euch allen nur das Beste für eure Zukunft, kommt uns unbedingt mal wieder besuchen. Und nun, seht euch den Kuchen an!