Infos vom MSW NRW (24.11.20)

Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020
Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23.
Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche
demnach zwei Unterrichtstage.

In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag
weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau
stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete
Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem
Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu
können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in
Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und
geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den
öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember
2020 unterrichtsfrei sein wird
. Einschließlich der Weihnachtsferien
wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der
Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

Notbetreuung
Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die
Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die
Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen
von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020
nachzukommen.

Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt,
soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle
Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei
der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen
hierfür ein Formular unter Downloads zur Verfügung.

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten


Hierbei sollten Sie die Eltern bitten, die Anträge frühzeitig zu
stellen, um Ihnen Planungssicherheit zu geben.

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die
Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst,
werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen.
Bitte beteiligen Sie rechtzeitig den Schulträger und die Träger der
Ganztags- und Betreuungsangebote.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen
Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von
Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und
Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen
Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten
auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an
diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in
den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine
Teilnehmerliste geführt.

Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf
gemeinsame Angebote verständigen; die zuständige
Schulaufsichtsbehörde muss hierbei eingebunden sein.