Infos vom MSW NRW (20)

Liebe Eltern und Erziehungsbetechtigte,

die Tage, an denen Ihr Kind beschult wird, werden Ihnen von den Klassenlehrer/innen telefonisch und in einem Elternbrief mitgeteilt.

Euer WBS-Team

In diesem Artikel möchten wir Infos vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) weiterleiten.

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

am gestrigen Dienstag hatte ich Ihnen eine schnellstmögliche
Information über weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und
Unterrichtsbetriebes zugesagt. Diese Zusage möchte ich mit dieser
SchulMail Nr. 20 einlösen.

Außerdem erhalten Sie mit dieser SchulMail Informationen über die
Auswirkungen des am 30. April 2020 im Landtag von Nordrhein-Westfalen
beschlossenen Bildungssicherungsgesetzes auf die Bildungsgänge der
jeweiligen Schulformen. Schließlich ergänzen wir diese Informationen
mit Hinweisen zu Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, die mit dem
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der öffentlichen
Schulträgerseite sowie mit der Unfallkasse NRW unter Mitwirkung
wissenschaftlicher Expertise ganz aktuell abgestimmt wurden.

Die nächsten Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und
Unterrichtsbetriebes gestalten sich in Nordrhein-Westfalen wie folgt:

  I.                    PRÄSENZUNTERRICHT IN DEN GRUNDSCHULEN

Ab morgen, 7. Mai 2020, wird in dieser Woche in den Grundschulen der
Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen
wiederaufgenommen. Am 7. und 8. Mai 2020 findet also Unterricht nur für
die Viertklässler statt. Darüber hatte ich Sie bereits mit der
SchulMail Nr. 17 vom 30. April 2020 informiert.

Ab Montag, 11. Mai 2020, werden tageweise rollierend alle Jahrgänge der
Grundschule wieder unterrichtet. Um allen Schülerinnen und Schülern
auch in dieser außergewöhnlichen Zeit einen gleichen Zugang zur Schule
zu ermöglichen, bedeutet dies: Pro Wochentag wird ein Jahrgang in der
Schule unterrichtet; am Folgetag der nächste Jahrgang. Unter
Berücksichtigung der Feiertage werden die Schulleitungen sicherstellen,
dass alle Jahrgänge bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem
Umfang unterrichtet werden. Dieses auf einzelne Tage ausgerichtete
Rotationsmodell kann in Absprache mit der Schulaufsicht auch auf zwei
aufeinanderfolgende Tage abgeändert werden. Dabei ist ebenfalls
sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den
Sommerferien und unter Berücksichtigung der Feiertage möglichst im
gleichen Umfang am Präsenzunterricht teilnehmen können. Für Schulen
mit jahrgangsübergreifendem Unterricht gilt die Regelung entsprechend
für die einzelnen Lerngruppen.

Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten
und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen
Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien
Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten
beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben.

  II.                  PRÄSENZUNTERRICHT AN DEN ALLGEMEINBILDENDEN
WEITERFÜHRENDEN SCHULEN

Ebenso wie mit den Grundschulverbänden wurden in der vergangenen Woche
auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Lehrer- und
Elternverbänden sowie Schulleitungsvereinigungen und Gewerkschaften
für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen geführt. Dabei
ging es um gemeinsame Grundsätze, Prioritäten und die Machbarkeit von
Szenarien für die schrittweise Ausweitung eines Präsenzunterrichts an
den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen.

Grundlage dieser Gespräche war unter anderem das von der
Kultusministerkonferenz am 29. April beschlossene „Rahmenkonzept für
die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen“, wonach in Abhängigkeit
vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien möglichst jede
Schülerin und jeder Schüler tageweise die Schule besuchen können
soll. Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause bzw. das Lernen auf
Distanz sollen dabei abwechseln und eng aufeinander abgestimmt werden.__


  ·         Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen der
Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Sekundarschule) neben der
Jahrgangsstufe 10 ein bis zwei weitere Jahrgänge rollierend in die
Schule. Entsprechendes gilt für die Studierenden der Abendrealschulen.

  ·         Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen mit
gymnasialer Oberstufe (Gymnasium und Gesamtschule) die Schülerinnen und
Schüler der Qualifikationsphase 1 in die Schule. Sollten zu diesem
Zeitpunkt darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur
Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen bzw.
Jahrgangsstufen möglich. In den Weiterbildungskollegs kommen die
Studierenden des fünften Semesters hinzu, die im Herbst ihre
Abiturprüfungen ablegen, ggfs. auch die des vierten Semesters.

  ·         Ab dem 26. Mai 2020, dem Tag nach dem Haupttermin der
Abiturprüfungen, kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe
Schülerinnen und Schüler aus allen Jahrgangstufen im Rahmen der
vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten im annähernd
gleichen Umfang bis zum Ende des Schuljahres dazu.

Die an den Schulen einzuhaltenden Abstandsgebote und Hygienevorschriften
werden in der Regel zur Teilung von Klassen, Kursen und Lerngruppen
führen. Dass dafür an den Schulen unterschiedlich viele Lehrkräfte
für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, ist uns allen
bewusst. Ähnliches gilt für die Raumsituation.

Auch unter Berücksichtigung der oben genannten Verbändegespräche
gelten für eine Ausweitung des Unterrichts an den allgemeinbildenden
weiterführenden Schulen bis zu den Sommerferien folgende Vorgaben:

  ·         Vorrang hat die Durchführung von Abiturprüfungen sowie der
schriftlichen Prüfungsarbeiten, die anstelle der landeseinheitlich
gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und Mathematik im
Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum
mittleren Schulabschluss geschrieben werden.

  ·         Für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der
Qualifikationsphase, die im kommenden Schuljahr das Abitur anstreben,
soll sichergestellt werden, dass – soweit erforderlich – eine Klausur in
diesem Schulhalbjahr geschrieben wird, um so zu einer angemessenen
Leistungsbeurteilung kommen zu können.

  ·         Darüber hinaus sollen alle Schülerinnen und Schüler aller
Jahrgangsstufen und aller Schulformen bis zu den Sommerferien
Präsenzunterricht erhalten, auch wenn dies nur an einzelnen Tagen
möglich sein sollte.

  ·         Alle Jahrgangsstufen sind dabei schulintern in
vergleichbarem Umfang mit einer Mischung aus Präsenz- und Distanzlernen
zu unterrichten, beispielsweise durch ein tageweises Rollieren.

  ·         Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen
transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich
wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den
Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die
festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben. Gleichwohl
finden am Freitag, 22. Mai 2020 die Abiturprüfungen im Fach Mathematik
statt.

  ·         Auf eine Vorgabe, welche Fächer vorrangig in Präsenzform
zu unterrichtet sind, wird angesichts der unterschiedlichen Situation in
den Schulen und mit Blick auf die Gesamtheit der für den
Präsenzunterricht zur Verfügung stehenden Lehrkräfte verzichtet. Dies
gilt nicht für die Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungsarbeiten
in Deutsch, Mathematik und Englisch für Schülerinnen und Schüler, die
den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss
erwerben wollen.

  ·         Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der
Jahrgangsstufen 5 und 6 ist aufrechtzuerhalten.

  ·         Aus Gründen des Infektionsschutzes sollen in der
Sekundarstufe I feste und permanente Lerngruppen gebildet werden (z.B.
unter derzeitigem Verzicht auf äußere Fachleistungsdifferenzierung und
Wahlpflichtkurse mit Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen
Klassen).

  ·         Der Präsenzunterricht wird auch an Ganztagsschulen in der
Sekundarstufe I auf den Vormittag beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu
den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzes (u.a.
Mensa-Betrieb, Durchmischung von Schülergruppen) in der Sekundarstufe I
nicht statt.

  ·         Zur Einhaltung der Hygienevorschriften können nicht mehrere
Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrichtet werden. Daher
findet kein Schichtbetrieb statt.

  ·         Eine Ausdehnung der Unterrichtszeit auf den
unterrichtsfreien Samstag erfolgt nicht.

  _ _

  ·         Angesichts der für dieses Schuljahr geänderten
schulrechtlichen Grundlagen soll auf Klassenarbeiten weitgehend
verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der
Vorrang gegeben werden. Einzige Ausnahme bilden hier die schriftlichen
Prüfungsarbeiten, die an die Stelle der landeseinheitlich gestellten
Aufgaben im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10
und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden. Hinweise zur
Erstellung dieser Prüfungsarbeiten finden Sie im Anhang dieser
SchulMail_._

  ·         Der Präsenzunterricht soll in den kommenden Wochen auch
dazu dienen, den wichtigen Beziehungskontakt zwischen Schülerinnen und
Schüler und Lehrkräften zu sichern und damit auf die jeweiligen
Bedürfnisse der Schülergruppen in den Zeiten von Corona einzugehen.
Zudem soll er dazu beizutragen, die Möglichkeiten eines Lernens auf
Distanz zu verbessern und entsprechende Grundlagen dafür zu optimieren.


  III.                UNTERRICHT AN FÖRDERSCHULEN

An den Primarstufen der Förderschulen gilt grundsätzlich dasselbe
Prinzip wie an den Grundschulen (Schulstart mit dem 4. Jahrgang am 7.
Mai 2020, s. Punkt I.). Eine Ausnahme bilden die Förderschulen mit den
Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und
motorische Entwicklung (KME). Über die Rahmenbedingungen und
möglicherweise besonderen Auflagen für eine Wiederaufnahme des
Unterrichts an diesen Förderschulen sind inzwischen Gespräche mit
Interessenvertretungen von Eltern, Lehrkräften sowie Schulträgern
geführt worden. Hier stehen kurzfristig noch Klärungen an, so dass der
Präsenz-Unterrichtsbetrieb an diese Schulen in der kommenden Woche (11.
– 15 Mai. 2020) noch ruht.

Ab Montag, 11. Mai 2020, gilt für die übrigen Jahrgänge an
Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten als KME und GE
grundsätzlich dasselbe Vorgehen wie an den weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen. Das bedeutet: Bildung konstanter Lerngruppen
in allen Jahrgangsstufen mit dem Ziel, diese bis zum Ende des
Schuljahres in möglichst gleichem Umfang in Präsenzform in einem
rollierenden System zu unterrichten. Der Unterricht für zielgleich
lernende Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Körperliche
und motorische Entwicklung, die jetzt vor Prüfungen stehen, findet
weiterhin statt.

  IV.                CORONA-BETREUUNGSVERORDNUNG

Eine Grundlage der Wiederaufnahme des Schulbetriebs für weitere
Schülergruppen ist die Corona-Betreuungsverordnung des Ministeriums
für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Neufassung tritt mit Wirkung
vom 7. Mai 2020 in Kraft. Sie bestimmt unter anderem, dass in allen
Schulen beim Unterricht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen
Schülerinnen und Schülern und auch zu den Lehrkräften zu wahren ist.
Die neue Betreuungsverordnung finden Sie unter:

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie


https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200505_coronabetrvo_ab_07.05.2020.pdf


  V.                  HYGIENESTANDARDS

  Auf der Grundlage der Informationen aus der 15. SchulMail sind
gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden „Hinweise und
Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in
Zusammenhang mit Covid-19″ erarbeitet und mit dem Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW abgestimmt
worden. Sie finden das Dokument im Anhang.

  VI.                SCHULRECHTLICHE ÄNDERUNGEN

Der Landtag hat in der vergangenen Woche dem
„Bildungssicherungsgesetz“ sowie den auf seiner Basis vorgenommenen
Änderungen für die verschiedenen Ausbildungs- und
Prüfungsverordnungen zugestimmt. Damit entfallen in diesem Jahr die
landeseinheitlich gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und
Mathematik im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10
und zum mittleren Schulabschluss. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten,
die an deren Stelle treten, können auch zu einem späteren Zeitpunkt
geschrieben werden.

Auch der Verzicht auf Versetzungsbestimmungen beim Übergang in die
nächsthöhere Jahrgangsstufe gehört zu den wesentlichen Punkten dieser
schulrechtlichen Änderungen. Die Vergabe von Abschlüssen und
Berechtigungen bleibt gleichwohl an die Einhaltung der
Leistungsanforderungen gebunden. Im Anhang dieser SchulMail erhalten Sie
weitere Informationen zu den schulrechtlichen Änderungen, die für die
Umsetzung der oben genannten Eckpunkte von grundlegender Bedeutung sind.
Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die so genannte FAQ-Liste mit
Antworten auf häufig gestellte Fragen aufmerksam machen; Sie finden
diese unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html__


Die erweiterten Regelungen für die Berufskollegs werden Ihnen in
gesonderter SchulMail zeitnah übermittelt.

Abschließend möchte ich Ihnen danken, dass Sie und alle am Schulleben
beteiligten Gruppen, in den herausfordernden Zeiten dieser Pandemie eine
schrittweise Rückkehr in einen geordneten, verlässlichen Schulalltag
ermöglichen und dabei auch mit Ängsten und Sorgen ganz
unterschiedlicher Personen und Gruppen umgehen. Danke für Ihr
Engagement, Ihre Umsicht und Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter