Kategorie-Archiv: Aktuelles

Aktuelle Beiträge

Trial – Sportunterricht mit 150 ccm

An der Wilhelm-Busch-Schule gibt es einen ganz besonderen Sportunterricht. Die Jugendlichen fahren auf einem modderigen Gelände mit Trials. Das sind kleine Geländemotorräder ohne Sitzbank. So ist es schon ganz schön kniffelig, enge Slalomstrecken oder steile Hänge zu bewältigen. Nach dem Vergnügen wartet auf die 14- bis 16-Jährigen noch die Pflicht. Die Bikes müssen von Schlammmassen befreit, gewartet und manchmal sogar repariert werden. All das geschieht unter sachkundiger Anleitung ihres Lehrers. Und der erklärt uns, warum dieses Angebot so wichtig ist. Es geht um Körperbeherrschung, Koordination, Aushalten von Misserfolg und auch um die Vermittlung technischer Fähigkeiten.

Konferenzen mal anders

Liebe Schüler*innen, falls ihr euch fragt, was Lockdown und Arbeiten auf Distanz für uns Lehrkräfte bedeutet: Unsere Konferenzen und Arbeitskreise finden derzeit auch digital statt. Anfangs war es sehr ungewohnt, aber mittlerweile sind alle fit in den entsprechenden Programmen. Natürlich sehnen wir trotzdem die Zeit herbei, in der wir wieder alle gemeinsam im Lehrerzimmer sitzen können oder mit euch gemeinsam im Klassenraum 🙂

Jim Klopf im Schlummerland

An der WBS ist kein Platz für Rassismus. Wir sind alle gleich – Schüler*innen der WBS und doch jeder ganz individuell.

Dies ist die Geschichte von dem kleinen Jim, der aus seinem Heimatland in Afrika fliehen musste und mit dem Schlauchboot auf der kleinen Insel Schlummerland landet. Fast alle Bewohner der Insel sind begeistert, Frau Wiebitte, die Königin und auch Luca, der Lokomomotivführer. Nur Herrn Ärmlich passt es nicht, dass nun noch ein Mensch auf der kleinen Insel leben möchte. Und dann ist Jim auch noch so schwarz… Das etwa neunminütige Video „Jim Klopf im Schlummerland“ ist eine sehr freie Nacherzählung des Kinderbuchklassikers von Michael Ende. Es wurde im Rahmen eines antirassistischen Projektes von sechs- bis zehnjährigen Schülerinnen und Schülern der Wilhelm-Busch-Schule Hagen erstellt. Die Kinder spielen wie Marionetten, haben die Texte selbst eingesprochen, die Filmmusik und die Geräusche selbst aufgenommen und standen auch hinter der Kamera. Durch Greenscreentechnik erscheint es so, als lebten die Figuren in einer Spielzeugwelt.

Infos aus der WBS (07.01.2021)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie aus der Presse und den Nachrichten entnehmen konnten, werden die Schulen aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen  bis Ende Januar geschlossen.

Es wurde festgestellt, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht ausgereicht haben. Dies ist der Grund, warum nun die bisherigen Regelungen im
Rahmen eines Lockdown auf die Schulen ausgeweitet wurden.

Ziel ist es, dass sich die Schulen an der Strategie der konsequenten Kontaktreduktion beteiligen.  Wir möchten sie daher bitten, den offiziellen Empfehlungen von Frau Ministerin Gebauer nachzukommen und ihre Kinder zu Hause zu betreuen.

Dies bedeutet, dass in den Jahrgangstufen 1 bis 10 der Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt wird.

Das Lernen und Arbeiten zu Hause wird von uns Lehrkräften mit Material unterstützt. Weiterhin stehen wir Ihnen und Ihren Kindern für Gespräche zur Verfügung. Auch Sie haben die Möglichkeit, Kontakt zu den Lehrkräften aufzunehmen.  Zudem besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu unserem Schulsozialarbeiter Hr. Debus.

Erreichbarkeit:

Sekretariat:

Telefon 02334 442250 in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr

Email: wbs-hagen@t-online.de

Hr. Debus:  

Telefon: 0163 4740426 in der Zeit von 8.00 – 16.00 Uhr

Email: Schulsozialarbeitwbs@gmx.de

Infos vom MSW NRW (07.01.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuallererst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit
für das neue Jahr 2021. Ich hoffe, dass Sie ein besinnliches
Weihnachtsfest und schöne Tage rund um den Jahreswechsel verbringen
konnten.

Wie mit meiner letzten SchulMail zugesagt, möchte ich Ihnen heute nach
den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
mit der Bundeskanzlerin sowie nach den gestrigen Beratungen und
Entscheidungen im Landeskabinett zum weiteren Schulbetrieb in
Nordrhein-Westfalen wichtige Informationen für Ihre Arbeit vor Ort geben
und dabei mit einigen grundlegenden Anmerkungen zur aktuellen Situation
beginnen:

Für viele Familien stellen die Schulen eine unerlässliche Unterstützung
für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder dar. Und
insbesondere für jüngere Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die zu
Hause nur eingeschränkt begleitet, gefördert und gefordert werden
können, leisten die Schulen mit ihren verlässlichen Strukturen einen
unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Erziehung. Staat und
Gesellschaft stehen daher in der Verantwortung, für alle Schülerinnen
und Schüler Bildungschancen zu sichern, erfolgreiche Bildungsbiographien
mit Abschlüssen zu ermöglichen und soziale Teilhabe zu gewährleisten.
Die unbestrittene beste Möglichkeit, diesem pädagogischen Anspruch und
dieser Verantwortung gerecht zu werden, stellt der Präsenzunterricht für
alle Schülerinnen und Schüler dar. Trotz des großen Engagements der
Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals in den Schulen sowie
der inzwischen vielfach positiven Entwicklungen beim Distanzunterricht
soll und kann dieser den Präsenzunterricht nicht vollumfänglich
ersetzen. Die Schule ist und bleibt der beste Lernort für unsere
Schülerinnen und Schüler. Dies gilt insbesondere auch für die Kinder an
den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen, für die
aufgrund ihres Alters ein Distanzunterricht eine besonders große
Herausforderung darstellt. Das Ziel der Landesregierung ist daher in
Abwägung mit den wichtigen Fragen des Gesundheitsschutzes eine möglichst
schnelle Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen.
Allerdings: Auch zu Beginn des Jahres 2021 wirken sich die
Corona-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen
weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unseren Schulen aus. Für die
gesamte Gesellschaft und deren unterschiedliche Lebensbereiche muss es
in den nächsten Wochen und Monaten das Ziel sein, parallel zu den
begonnenen Impfungen das Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass
insbesondere die Risikogruppen geschützt und das Gesundheitssystem nicht
überlastet wird. Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit
äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die
Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen
zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den
Präsenzunterricht an unseren Schulen.

Bereits am 21. Dezember 2020 hatte ich Sie in einer SchulMail über
mögliche Szenarien für einen eingeschränkten Schulbetrieb in
Nordrhein-Westfalen nach dem 10. Januar 2021 informiert und umfangreiche
Informationen zukommen lassen, um eine möglichst frühzeitige
Vorbereitung auf den Schulbeginn im neuen Jahr zu ermöglichen. Auf die
dort übermittelten Informationen möchte ich an dieser Stelle nochmals
hinweisen.

Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar
2021:

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort
gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der
Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland
Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten.
Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte
dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende
Regelungen:

.       Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021
ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem
Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021,
grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an
den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage
möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021
stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage
entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt
den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung
der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG
(DistanzunterrichtVO): Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird
noch einmal auf die Ihnen bereits durch die letzte SchulMail bekannte
Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen.

.       Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur
Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle
Abschlussklassen. Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des
Berufskollegs können allerdings bei besonderem pädagogischem Bedarf
ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften
der Corona-BetrVO im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult
werden. Die Entscheidung hierüber legt die Schulleitung unter Angabe der
Begründung der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vor.

.       Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu
betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die
damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in
wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt
werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage
pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des
Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule
gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in
geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler
weitergeben.

.       Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021,
ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der
Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause
betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach
Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das
Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich
im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw.
Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines
Betreuungsvertrages statt.

.       Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer
Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen
Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen
Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in
der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler
nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am
Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht
kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber
gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des
Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern
entschieden.

.       Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens,
der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten
Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss
diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen
sichergestellt werden (dies entspricht der SchulMail vom 21. Dezember
2020). Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der
Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen
Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.

.       Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum
31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der
Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die
Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen
hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende
Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2
sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den
Abschlussklassen des Berufskollegs; hier können die nach APO-GOSt
erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch
nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der
Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.

Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr
angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage
erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen
Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu,
den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und
zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.

Ergänzende Informationen zur Unterstützung der Lehrkräfte:

Wie auch in den vergangenen Monaten der Pandemie hat die Landesregierung
umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte und des weiteren
pädagogischen Personals ergriffen. Hierzu zählt z.B. die Bereitstellung
umfangreicher Landesmittel für digitale Endgeräte; Informationen zu den
Unterstützungsmaßnahmen können der Internetseite des Ministeriums für
Schule und Bildung entnommen werden. Auf zwei weitere Aspekte möchte ich
darüber hinaus an dieser Stelle jedoch nochmals gesondert hinweisen:

.       Unterstützung der Lehrkräfte durch Maskenlieferung:

Wie bereits in der SchulMail vom 21. Dezember 2020 angekündigt, stellt
die Landesregierung die notwendigen Mittel bereit, um alle Lehrkräfte
und selbstverständlich auch das weitere Landespersonal an Schulen für
die Zeit bis zu den Osterferien mit den sogenannten FFP-2-Masken
auszustatten. Hierbei sollen die genannten Personen pro Präsenztag mit
zwei FFP-2 Masken ausgestattet werden. Die Verteilung wird, wie bereits
mitgeteilt, über die Schulträger bewirkt, die sich dankenswerter Weise
in den Dienst der Sache gestellt haben; in den anderen Fällen wird die
Bezirksregierung tätig.

.       Unterstützung der Lehrkräfte durch Testangebote:

Alle an den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätigen Personen
können sich in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum letzten Schultag
vor den Osterferien bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei
gewählten Termin testen lassen. In der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum
31. Januar 2021 kann dieses Testangebot nur von Personen in Anspruch
genommen werden, die in dieser Zeit tatsächlich einen Präsenzdienst in
den Schulen leisten. Die Kosten hierfür übernimmt das Land. Die Testung
soll außerhalb der Zeiten eigener Unterrichtsverpflichtung oder der
eigenen Arbeitszeit an der Schule stattfinden. Die Schulleitungen werden
gebeten, das Testangebot in ihrer Schule bekannt zu machen und stellen
für Beschäftigte, die das Angebot nutzen wollen, eine entsprechende
Bescheinigung aus. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den
angefügten Anlagen.

Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021:

Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich bitten, diese nunmehr zunächst
für die Zeit bis einschließlich dem 31. Januar 2021 gültigen Vorgaben im
Interesse aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzusetzen. Von
Seiten der Schulaufsicht werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um
Sie auch bei den nun anstehenden Herausforderungen der kommenden Wochen
und Monate umfangreich und intensiv zu unterstützen.

Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere
Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie
über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden
Konsequenzen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter


Und Tschüss 2020…

Das Jahr neigt sich dem Ende, die Weihnachtsferien haben nun offiziell begonnen. Wie es 2021 genau weitergeht und was uns erwartet, steht noch in den Sternen. Aber das langfristige Planen haben wir uns in diesem Jahr fast schon abgewöhnt. Wir warten ab und lassen uns überraschen.

Wir wünchen allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das Jahr 2021.

Unser neuer Schulsozialarbeiter, Herr Debus, hat in den vergangenen Wochen mit dem Schuleingang ein tolles Projekt zu den Themen Freundlichkeit und Toleranz durchgeführt. Hier ist das Ergebnis:

https://youtu.be/gQLxHqKNMUw


Weihnachtszeit

Zwar musste unser Adventsbasar dieses Jahr wegen des Corona-Viruses ausfallen, jedoch konnten wir trotzdem für weihnachtliche Stimmung sorgen. Frau Dettweiler hat wieder fleißig mit den Schüler*innen Plätzchen gebacken, unser Schülersprecher Luis und Herr Lange haben sich als Nikolaus und Engelchen für unsere Primarschüler verkleidet und die Mensa schmückt ein Weihnachtsbaum.

Wir möchten uns ganz herzlich für die Baumspende bei der Bezirksvertretung Hohenlimburg bedanken. Die Schüler*innen haben bei Weihnachtsmusik und Plätzchen fleißig geschmückt.

Wie wünschen allen Schüler*innen, Eltern, Wohngruppen und Kooperationspartnern besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch.


Infos vom MSW NRW (13.12.20)

Sehr geehrte Damen und Herren,


am heutigen Sonntag, den 13. Dezember 2020, haben die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der
Bundeskanzlerin einmal mehr ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen.
Gerne möchte ich Sie unmittelbar über die Auswirkungen der heutigen
Beschlusslage auf den Bereich Schule informieren.

Bereits am vergangenen Freitag hat die Landesregierung Maßnahmen auch
für den Schulbereich beschlossen und Ihnen die Informationen hierzu
unmittelbar mitgeteilt. Diese stimmen mit den heutigen Beschlüssen
überein.

Es gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember 2020,
unverändert:

  ·         Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist
aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet
bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die
Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer
Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.

  ·         Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in
Distanz. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit einem
besonderen Betreuungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und
darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in ihren Schulen
erhalten.

  ·         An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende
der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht
statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage
am 21. und 22. Dezember 2020.

Zu den jeweiligen weiteren Vorgaben und Hinweisen für den Schulbetrieb
verweise ich auf die weitergehenden Erläuterungen aus meiner SchulMail
vom vergangenen Freitag.

Infos vom MSW NRW (11.12.20)

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen
die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich
an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben
dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen
wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und
Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht
möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht
sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als
Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere
Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder
Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Ich möchte Sie herzlich bitten, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
so schnell wie möglich mit den notwendigen Informationen zu versorgen.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der
obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der
Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es
von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert
wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt,
gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18.
Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche
sinngemäß anzuwenden.

Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des
Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die
Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem
Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und
organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.

Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten,
Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie
bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne
einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides
nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen
Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der
Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am
Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden
in jedem Fall wie vorgesehen statt.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der
Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.
Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21.
und 22. Dezember 2020.

Ich bitte noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige
Entscheidung. Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage
geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden
Vorgehensweise.

Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein gesegnetes, gesundes
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr
2021! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter