Infos vom MSW NRW (06.01.2022)

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in der kommenden Woche
möchte ich Ihnen auf diesem Weg und als Ergänzung zur letzten
SchulMail aus dem vergangenen Jahr wenige weitere Hinweise und
insbesondere eine neue Information zum Umfang der Testpflicht bei der
Durchführung der Antigen-Schnellselbsttestungen geben.

Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart wie geplant im
Präsenzunterricht erfolgen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister
der Länder haben in ihrem Beschluss vom 5. Januar 2022 noch einmal
bekräftigt, dass Präsenzunterricht auch in Zeiten des Aufkommens der
Omikron-Variante höchste Priorität hat, damit Bildungschancen
sichergestellt und psychosoziale Folgeschäden bei Kindern, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen verhindert werden können. Die Einhaltung der
Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie die hohen Impfquoten unter
den an Schulen Beschäftigten zeugen nach Auffassung aller
Kultusministerinnen und Kultusminister von einem außerordentlichen
Verantwortungsbewusstsein der schulischen Akteurinnen und Akteure.

Um das Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen weiter
einzugrenzen und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu minimieren,
sollen Impfangebote in dieser Altersgruppe noch stärker ausgebaut
werden. Die Aufforderung, diese Angebote oder auch Angebote zur
Booster-Impfung wahrzunehmen, wird von Frau Ministerin Gebauer weiterhin
nachdrücklich unterstützt. Vor allem durch ein Zusammenwirken von
Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken und der damit möglichen
Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes kann es uns gelingen,
negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler
abzumildern.

Ausweitung der Testungen an Schulen ab 10. Januar 2022

Uns allen liegt daran, den Schulstart so sicher wie möglich zu
gestalten. Angesichts des zuletzt veränderten Infektionsgeschehens,
insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu
beobachtender Impfdurchbrüche, ist die schulische Teststrategie zum
Schulstart anzupassen. Um gerade nach den Ferien möglichst viele
Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine
weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen
Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten
Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend
einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule
Beschäftigte). Die erforderlichen Änderungen der
Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht,
dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob
diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen an das Testregime
erforderlich sind.

Schultestungen für Schülerinnen und Schüler

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022)
gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler
unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl
immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte
Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen
weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen
Schülerinnen und Schülern durchgeführt.

An allen Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe
werden (ebenfalls am 10. Januar 2022) alle Schülerinnen und Schüler
eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben.

Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt:

        * an weiterführenden Schulen: Testung dreimal wöchentlich,
        * an Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe:
Testung zweimal wöchentlich, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner
hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen
festzustellen.

Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte
Lolli-Testverfahren, das ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den
sicheren Schulstart leistet. Die Kinder werden erstmals eine zweite,
sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige
Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung
der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten
Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in
Quarantäne erspart. Zudem kann durch die direkte Befundübermittlung
durch die Labore an die Erziehungsberechtigten eine Erleichterung und
Entlastung für Sie als Lehrerinnen und Lehrer erreicht werden. An
dieser Stelle danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung bei der
Vorbereitung dieses Verfahrens.

Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am
Lolli-Testverfahren

Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14
Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und

(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28
Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche
Regelungen getroffen werden:

(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz

Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach
wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren
teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen.
Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).

(2) Genesene Schülerinnen und Schüler

Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen
nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren
teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in
der Schule befreit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere
Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen
Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven
Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen
auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren
teil.

Nehmen Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme aus den zuvor genannten
Gründen (2) – nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am
Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der
vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen
Bürgertest vorlegen.

An dem PCR-Pooltestverfahren („Lolli-Test“) nehmen nur Schülerinnen
und Schüler der Grund- und Förderschulen sowie der Schulen mit
Primarstufe teil. Lehrkräfte und andere Beschäftigte der Schule sind
von diesem Testverfahren ausgeschlossen.

Testungen von Beschäftigten

Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in Schule beschäftigten
Personen an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiterführenden
Schulen, die immunisiert sind, führen ab dem 10. Januar 2022 dreimal
pro Woche einen Antigen-Selbsttest in eigener Verantwortung durch oder
haben den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Unberührt davon bleibt die im Infektionsschutzgesetz begründete
Verpflichtung der nicht immunisierten und in Präsenz tätigen
Lehrerinnen, Lehrer und Beschäftigten, an ihren Präsenztagen in der
Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen
oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Qualität und Quantität der Antigen-Selbsttests

Bei allen zum Einsatz kommenden Antigen-Selbsttests handelt es sich um
qualitativ hochwertige Produkte, die auf alle bekannten Virusvarianten
einschließlich der Omikron-Variante reagieren. Die Tests sind
CE-zertifiziert und haben dementsprechend erfolgreich ein
Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.

Auch quantitativ stehen den Schulen in Nordrhein-Westfalen ausreichend
Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Die vertraglichen Vereinbarungen des
Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Lieferanten erlauben es den
Schulen, je nach dem individuellen wöchentlichen Bedarf die notwendigen
Tests zu bestellen. Eine ausreichende Versorgung mit Antigen-Selbsttests
der Schulen ist damit langfristig gesichert.

Die hier nochmals beschriebenen Regelungen und ergänzenden Maßnahmen
sind weitere und wichtige Beiträge, um allen am Schulleben Beteiligten
auch im neuen Jahr einen sicheren Schulstart im Präsenzbetrieb zu
ermöglichen.

Mir ist bewusst, dass es in den kommenden Wochen bei der Umsetzung der
hier beschriebenen Regelungen und Maßnahmen und insgesamt bei der
Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts weiterhin und ganz wesentlich
auf Ihr besonderes Engagement ankommen wird. Für dieses Engagement, das
Sie schon während der gesamten Pandemie verlässlich gezeigt haben,
danke ich Ihnen sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter